Das Ziel der fachschulischen Fortbildung zum THP besteht in der Ausbildung von Absolventen, die über die berufliche Handlungskompetenz verfügen, einen gärtnerischen Betrieb oder Unternehmensbereich des Gartenbaus und des gartenbaulichen Dienstleistungsbereiches zu führen. Sie verfügen über spezielle Kenntnisse im Dienstleistungsgartenbau. Dazu gehört neben anwendungsbereiter Fach-, Sozial- und Methodenkompetenz vor allem die Befähigung, berufliche Aufgaben selbstständig zu bearbeiten und sich flexibel an häufig verändernde Bedingungen anzupassen. Die Absolventen verfügen über fachrichtungsübergreifendes und fachrichtungsbezogenes Wissen und Können, das sie vor allem befähigt, sachgerechte Entscheidungen zu treffen und die betriebswirtschaftlichen Auswirkungen einzuschätzen. Dazu nutzen sie ihre fundierten Kenntnisse über gärtnerische Dienstleistungen sowie über ökonomische, ökologische und rechtliche Zusammenhänge. Sie sind in der Lage und bereit, bei ihren unternehmerischen Entscheidungen Aspekte der nachhaltigen Entwicklung und Belange des Umwelt- und Naturschutzes zu berücksichtigen. Die Absolventen beherrschen die Methoden der modernen Informationsverarbeitung und Kommunikation. Ihnen sind effektive Formen der Verwaltungs- und Öffentlichkeitsarbeit bekannt. Die Tätigkeiten eines THP werden in Zukunft stärker auf umweltverträgliches Handeln ausgelegt sein; ökologische Ziele müssen unter Berücksichtigung ökonomischer Vorgaben erreicht werden. Verwaltungsarbeiten wie das Erstellen eines Baumkatasters sowie die Bereitschaft, sich vielfältig weiterzubilden, sind weitere Aspekte im Beruf der Techniker/innen im Garten- und Landschaftsbau.
Zugangsvoraussetzungen
- Nachweis eines Ausbildungsbetriebes (Lehrvertrag)
- mindestens Abschluss einer DAP – Klasse (vorzugsweise im Bereich HP, FC, EN, AG)