Zierpflanzengärtner/in
Floriculteur
FC
Berufsinformation
Was macht man in diesem Beruf?
Gärtner der Fachrichtung Zierpflanzenbau vermehren und kultivieren Schnittblumen, Beet, Topf, Balkon und Grünpflanzen in Gewächshäusern und im Sommer auch im Freiland. Sie gießen, düngen und beschneiden die Pflanzen und sorgen durch gezielte Kulturmaßnahmen für die erforderliche Größe, termingerechte Blüte und somit Verkaufsreife der Pflanzen.
Dabei setzen sie Anlagen mit computergesteuerter Bewässerung und Düngung, Belüftung, Belichtung und Beschattung ein. Wenn sie Pflanzen direkt an die Endverbraucher verkaufen, beraten sie diese auch über die standortgerechte Auswahl und die Pflege von Pflanzen.
Wo arbeitet man?
Gärtner der Fachrichtung Zierpflanzenbau arbeiten hauptsächlich:
- in Zierpflanzenbaubetrieben
- in Stadtgärtnereien
- in Gartencentern
Überwiegend halten sie sich in Gewächshäusern, gelegentlich auch im Freien auf. Sofern der Betrieb die Zierpflanzen direkt verkauft, verbringen sie einen Teil ihrer Arbeitszeit in Verkaufsräumen oder an Marktständen.
Worauf kommt es an?
- Sorgfalt und Verantwortungsbewusstsein braucht man im Umgang mit den teilweise sehr empfindlichen Pflanzen. So müssen bei der Anzucht z.B. Licht und Dunkelzeiten oder Düngemitteldosierungen genau eingehalten werden. Wenn Gärtner der Fachrichtung Zierpflanzenbau Kunden etwa hinsichtlich geeigneter Zierpflanzen beraten, ist Serviceorientierung wichtig
- Interesse an Biologie, vor allem an Botanik, sollte vorhanden sein. Wer bereits über Vorwissen verfügt, ist im Vorteil. Kenntnisse in Chemie erleichtern die Auswahl von geeigneten Düngemitteln. Um Flächenaufteilungen zu berechnen oder Preise zu kalkulieren, braucht man Mathematik, vor allem die Grundrechenarten und die Prozentrechnung.
Ausbildungsverlauf
Wie verläuft die Ausbildung?
Neben diesen Produktionsaufgaben übernimmt der Zierpflanzengärtner jedoch zunehmend auch Aufgaben im Dienstleistungsbereich, wie z.B. die Kundenberatung, die Bepflanzung von Balkonkästen und anderen Gefäßen, saisonale Bepflanzung von Beeten sowie die Anlage und Pflege von Innenraumbegrünung.
CCP (Certificat de capacité professionnelle) - HP|AH|HF
Abschluss
- Certificat de Capacité Professionelle
Voraussetzungen
- Mindestalter: 15 Jahre
- mindestens 18 bestandene Module einer 5e P oder Teilnahme an einer IPDM-Klasse
- positives Orientierungsgutachten des Klassenrats
Dauer der Ausbildung
- 3-jährige Ausbildung im dualen System (2 Tage Schule, 3 Tage Ausbildungsbetrieb)
Aufbau der Ausbildung
- praktische Arbeiten im LTA-Gewächshaus, im LTA-Floristikgeschäft, auf den schuleigenen Baumschul- und Gemüsebauflächen und in den Ausbildungsbetrieben
- Wahlmodule zur Vertiefung individueller Interessen
Ziele der Ausbildung
- Vorbereitung auf unterstützende Aufgaben in gartenbaulichen Betrieben sowie kommunalen und staatlichen Einrichtungen. Weiterführende Ausbildung zum DAP ist möglich.
Diese Ausbildungen werden auch im „apprentissage pour adultes” angeboten.
DAP (Diplôme d‘Aptitude Professionnelle) - HP|FC|HM|HF
Abschluss
- Diplôme d’Aptitude Professionnelle Horticulteur
Voraussetzungen
- bestandene 5e G, 5e AD oder 5e P (mit 45 Modulen)
- positives Orientierungsgutachten des Klassenrats
Dauer der Ausbildung
- 3-jährige Ausbildung
- 1. Jahr Vollzeitunterricht in der Schule
- 2. und 3. Ausbildungsjahr im dualen System
- Ausnahme: Floristik: Hier findet die gesamte Ausbildung im dualen System statt (2 Tage Schule, 3 Tage Ausbildungsbetrieb)
Aufbau der Ausbildung
- praktische Arbeiten im LTA-Gewächshaus, im LTA-Floristikgeschäft, auf den schuleigenen GaLaBau-, Baumschul- und Gemüsebauflächen und in den Ausbildungsbetrieben
- regelmäßige Fachexkursionen zu Betrieben und Messen
- Wahlmodule zur Vertiefung individueller Interessen
Ziele der Ausbildung
Vorbereitung auf die vielfältigen Aufgaben in gartenbaulichen Betrieben sowie kommunalen und staatlichen Einrichtungen. Weiterführende Ausbildungen und Lehrgänge (z.B. Meister, Baumpflege, Innenraumbegrünung) sind möglich.
DAP (Diplôme d‘Aptitude Professionnelle) Apprentissage pour adultes - HPA/FC/HMA/HF
- Diplôme d’Aptitude Professionnelle Horticulteur
- bestandene 5e G, 5e AD oder 5e P (mit 45 Modulen)
- Mindestalter: 18 Jahre
- mindestens 12 Monate Beitragsleistung im Sozialversicherungszentrum (certificat d’affiliation CCSS)
- 3 jährige Ausbildung im dualen System (2 Tage Schule, 3 Tage Ausbildungsbetrieb)
Aufbau und Ziele der Ausbildung sind identisch mit denen der DAP-Erstausbildung.
Ausbildungsübersicht





